Dann benötigt man eine Person seines Vertrauens, die man nach Möglichkeit schon vor Eintritt des Falls der Fälle selbst bestimmt hat.
z.B. kann die Ehefrau nur dann rechtlich verbindlich für ihren Partner entscheiden, wenn dieser sie vorab in geschäfts- und einsichtsfähigem Zustand dazu bevollmächtigt (§164 BGB). Beim Vortrag beschäftigen wir uns damit, wodurch die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein kann, wer darüber entscheidet und wie sie untersucht wird. Was kann ich in der Vorsorgevollmacht festlegen, wann sollte ich sie erstellen oder ändern, und welche Grenzen und Risiken sind zu beachten? Wann ist die Einrichtung einer Gesetzlichen Betreuung durch ein Vormundschaftsgericht zwingend oder gar vorteilhaft?
Herr Thorsten Fenbers Ass. jur. (vom Betreuungsverein, Caritasverband Rheine) wird Sie zu diesem Thema informieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Wann: 30. November 2016
Uhrzeit: 16.30 Uhr
Wo: "Senioren und Pflegeberatungsstelle" am Markt 2-4 48282 Emsdetten
Anmeldung: Caritas Verband Emsdetten-Greven 02572-15713
Oder
Stiftung St. Josef 02572-140