67er Hilfen
Hilfen nach § 67 SGB XII sind geeignet für Menschen die Wohnprobleme
haben, denen Wohnungslosigkeit droht und die unter besonderen sozialen Schwierigkeiten leiden.
Wir beraten und unterstützen vor allem bei Schwierigkeiten …
- mit der regelmäßigen Mietzahlung oder
- der dauerhaften Existenzsicherung
- mit der Einrichtung der Wohnung, der
- Haushaltsführung oder der Einhaltung
- von Mieterpflichten
- in der Aufnahme und
- Gestaltung nachbarschaftlicher und anderer sozialer Kontakte
- am Arbeitsplatz oder
- bei der Arbeitssuche
Unsere Hilfen erfolgen …
- -zielorientiert vor Ort
- verbindlich kostenlos
- Das Antragsverfahren beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist
einfach und schnell
Wir unterstützen dabei.
Sie möchten sich gerne näher über unser
Angebot informieren?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.