Soziotherapie - ein Hilfsangebot für psychisch schwer erkrankte Menschen
Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche
oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche
oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Regelversorgung mit Soziotherapie richtet sich an Patienten mit schwerwiegenden
psychischen Erkrankungen aus:
• dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10-Abschnitt F20-20.6, F21, F22, F24, F25) oder
• der Gruppe der affektiven Störungen mit psychotischen Symptomen (ICD-10-Abschnitt
F31.5, F32.3, F33.3).
Demnach kann unter bestimmten Voraussetzungen Soziotherapie auch verordnet werden bei Patienten mit Diagnosen aus:
Bei diesen Diagnosen muss eine starke Beeinträchtigung des Patienten vorliegen:
In Ausnahmefällen kann eine Verordnung auch bei Personen unter 18 Jahren erfolgen. Dies
ist möglich, wenn eine Begleitung des Patienten durch Sorgeberechtigte oder andere
Personen (z.B. Jugendhilfe) zum Arzt oder Psychotherapeuten nicht gewährleistet
werden kann.
Soziotherapie wird vor allem bei Patienten verordnet, deren Krankheitsverlauf schwer und chronifiziert ist. Die Fähigkeit, zum Arzt bzw. Psychotherapeuten zu gehen, sich
behandeln zu lassen und verordnete Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, ist bei diesen Patienten erheblich beeinträchtigt.
Die psychosoziale Kompetenz ist eingeschränkt. Hier vor allem:
- Antrieb, Ausdauer und Belastbarkeit des Patienten sind gestört. Er ist unfähig, sein Tun zu strukturieren. Sein planerisches Denken und Handeln sowie sein Bezug zur Realität sind eingeschränkt. Die Kontakt- und Kritikfähigkeit des Patienten ist eingeschränkt. Ihm fehlt die Fähigkeit, Konflikte zu lösen.
- Kognitive Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit sind ebenso gestört wie die Lernleistung sowie das problemlösende Denken des Patienten.
- Krankheitsbedingt fehlt dem Patienten der Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik.
- Er kann Konfliktsituationen und Krisen nicht erkennen.
Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:
• Neurologie
• Nervenheilkunde
• Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
• Psychiatrie und Psychotherapie
• Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte
• Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der
Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
• Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie
• Psychologische Psychotherapeuten
• Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Überweisung - Sonderregelung für andere Ärzte
Erachtet ein Arzt, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder Psychotherapeuten. Der überweisende Arzt darf einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten erst einmal motivieren soll, einen Facharzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann.
Soziotherapie nach Klinikaufenthalt
Krankenhäuser dürfen im Rahmen des Entlassmanagements Soziotherapie für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen, wenn der Patient unmittelbar nach der Entlassung die Unterstützung eines Soziotherapeuten benötigt oder damit eine frühzeitige Entlassung ermöglicht werden kann.
Probestunden
Zur Abklärung der Therapiefähigkeit des Patienten können zunächst bis zu fünf Probestunden
verordnet werden. Sie dienen auch dazu, den Betreuungsplan zu erstellen.
Probestunden müssen nicht vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.
Stundenkontingent
Der Arzt bzw. Psychotherapeut darf pro Patient insgesamt 120 Stunden Soziotherapie
innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Jahren verordnen.
Abrechnung und Vergütung
Die Verordnung von Soziotherapie wird extrabudgetär und somit zu festen Preisen
vergütet. Erstverordnung / GOP 30810 18,69 €
Für die Verordnung der fünf Probestunden bzw. die Erstverordnung von bis zu 30
Therapieeinheiten rechnen Ärzte bzw. Psychotherapeuten die GOP 30810 ab.
www.kbv.de/html/soziotherapie.php Informationen der Kassenärztliche Bundesvereinigung
https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/genehmigungen/Antrag_Soziotherapie.pdf
Antrag auf Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie
www.kbv.de/media/sp/Muster_26_10-2017.pdf Muster für Verordnung
https://www.kbv.de/media/sp/Muster_28_10-2017.pdf Muster bei Überweisung zur Indikationsstellung durch Ärzte
Informationen der Psychotherapeutenkammer