Wer bezahlt die Wohnung?
Die Kaltmiete ist die reine Miete für den Raum der Wohnung ohne Heizung und Wasser, Warmmiete ist der Gesamtbetrag mit Heizung und Wasser! Strom muss zusätzlich bezahlt werden.
Ebenso muss vor dem Einzug eine "Kaution", ein Geldbetrag als Sicherheit bei Schäden, vor dem Einzug hinterlegt werden.
Wenn die Miete angemessen ist und der Leistungsträger der Wohnung zustimmt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für die Kaution einer Wohnung.
Sie werden für Ihre Wohnung auch erste Möbel brauchen, um die Wohnung einzurichten. Hierzu zählen Betten, Schränke, Elektrogeräte usw. Hierzu kann beim Leistungsträger ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden. Dann werden die Kosten für die ersten Möbel Ihrer Wohnung eventuell übernommen!