z.B. kann die Ehefrau nur dann rechtlich verbindlich für ihren Partner entscheiden, wenn dieser sie vorab in geschäfts- und einsichtsfähigem Zustand dazu bevollmächtigt (§164 BGB). Beim Vortrag beschäftigen wir uns damit, wodurch die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein kann, wer darüber entscheidet und wie sie untersucht wird. Was kann ich in der Vorsorgevollmacht festlegen, wann sollte ich sie erstellen oder ändern, und welche Grenzen und Risiken sind zu beachten? Wann ist die Einrichtung einer Gesetzlichen Betreuung durch ein Vormundschaftsgericht zwingend oder gar vorteilhaft?
Herr Thorsten Fenbers Ass. jur. (vom Betreuungsverein, Caritasverband Rheine) wird Sie zu diesem Thema informieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Wann: Samstag 10. September 10.00 - 12.30 Uhr
Wo: "POP UP Bar" Emsstr. 8 Emsdetten (ehemaliges Möbelhaus Lüken)