Die Aufgabenstellung einer SBV ist klar definiert.
An oberster Stelle steht die Integration schwerbehinderter Menschen in die Arbeitsabläufe eines Betriebes oder einer Dienststelle. Er vertritt ihre Interessen, berät sie und überwacht die Erfüllung rechtlicher Pflichten des Arbeitgebers (§ 83 SGB IX).
Das Zusammensetzen dieses hochwertigen Aufgabenpuzzles geschieht einzig und allein zum Nutzen schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen.
Die Beratung und/oder Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Bei Fragen sind Frau Stecknitz oder Herr Wichmann per Email oder auch persönlich
erreichbar.