Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter*innen hat weiterhin höchste Priorität. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Zugangsvoraussetzungen des Einzelhandels im Kreis Steinfurt.
Der Zutritt zum Sozialkaufhaus ist nur mit Mundschutz (OP/FFP2-Maske) und unter Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln möglich.
Viel Spaß beim Einkauf, wir freuen uns auf Sie.
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Wir verkaufen nur an Personen, die weniger als das 4-fache des Regelsatzes der Sozialhilfe verdienen. (Regelsatz für volljährige Alleinstehende / Alleinerziehende: 424 € x 4 = 1.696 €) Stand Juli 2019