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Wer bezahlt die Wohnung?

Wenn Sie im Leistungsbezug sind (Jobcenter, Sozialamt, Asylbewerberleistungen), gibt es eine „angemessene Kaltmiete“. Dieser Betrag ist jedoch nicht sehr hoch. Der Betrag der „angemessenen Kaltmiete“ richtet sich nach dem Ort der Wohnung und der Personenzahl, die einziehen möchte.

Die Kaltmiete ist die reine Miete für den Raum der Wohnung ohne Heizung und Wasser, Warmmiete ist der Gesamtbetrag mit Heizung und Wasser! Strom muss zusätzlich bezahlt werden.

Ebenso muss vor dem Einzug eine "Kaution", ein Geldbetrag als Sicherheit bei Schäden, vor dem Einzug hinterlegt werden.

Wenn die Miete angemessen ist und der Leistungsträger der Wohnung zustimmt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für die Kaution einer Wohnung.

Sie werden für Ihre Wohnung auch erste Möbel brauchen, um die Wohnung einzurichten. Hierzu zählen Betten, Schränke, Elektrogeräte usw. Hierzu kann beim Leistungsträger ein Antrag auf Erstausstattung gestellt werden. Dann werden die Kosten für die ersten Möbel Ihrer Wohnung eventuell übernommen!



Angemessene Kaltmiete im Kreis Steinfurt

Das Jobcenter übernimmt die Miete für Ihre Wohnung, wenn diese "angemessen" ist, also nicht zu teuer ist! Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Kaltmiete für die Räume und den "kalten Nebenkosten", wie Wasser und Abwasser. Der Höchstwert hängt davon ab, wie viele Personen in die Wohnung einziehen wollen.

Die Liste mit den Maximalbeträgen wird jedes Jahr vom Kreis Steinfurt neu erstellt, da die Beträge auch jedes Jahr leicht steigen. Die Werte für 2024 (Stand März 2024) in Emsdetten und Greven sehen Sie hier:

Kaltmiete Grafik 

Soviel kostet eine Mietwohnung und Liste aller Ausgaben

Die monatliche Miete für eine Wohnung nennt man in Deutschland "Bruttokaltmiete".
Diese "Bruttokaltmiete" besteht aus den Kosten pro Quadratmeter und den sogenannten kalten Nebenkosten (z.B. Abwasser, Reinigung, Versicherung usw.). Bitte beachten sie im Mietvertrag, ob der unbefristet oder befristet ist. Beachten sie auch, ob dort schon eine Mieterhöhung, z.B. nach einigen Jahren, festgelegt ist. Wenn sie den Mietvertrag unterschreiben, stimmen sie auch allem zu, was dort beschrieben ist. Oft hat die Vermieterin oder der Vermieter auch noch eigene wichtige Punkte. Diese kann er im Mietvertrag auch handschriftlich vermerken. Ebenso haben sie das Recht, Dinge vermerken zu lassen.

Zusätzlich zur Bruttokaltmiete können Heizkosten und Warmwasserkosten dazu kommen. Dann ist das die "Warmmiete". Die Zusammensetzung kann von Mietwohnung zu Mietwohnung unterschiedlich sein.

Wichtig: Den Strom müssen sie bei den örtlichen Stadtwerken selber anmelden und bezahlen. Ebenso die Telekommunikation und das Fernsehen. Dafür gibt es viele verschiedene Anbieterinnen und Anbieter in Deutschland.

Da die Kosten für Energie seit Jahren steigen, sollten sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter  darüber reden, ob die Betriebskosten diesen steigenden Nebenkosten angepasst sind. Normalerweise wird am Ende des Jahres eine genaue Abrechnung von der Vermieterin, dem Vermieter oder der Wohnungsbaufirma gemacht. Sie zahlen jeden Monat eine Pauschale. Sollten sie viel Energie verbrauchen, kann es sein, dass sie am Ende des Jahres Geld nachzahlen müssen.

Wichtig: die Miete muss immer pünktlich gezahlt werden. Am besten macht man das bei der Bank über einen Dauerauftrag. Das heißt, die Miete wird dann automatisch jeden Monat an den Vermieter überwiesen.

Für jede Wohnung ist in der Regel eine Kaution zu bezahlen. Dieses Geld kann bis zu drei Kaltmieten hoch sein. Die Vermieterin oder der Vermieter bekommt das. Es wird auf einem Extrakonto hinterlegt. Dies dient zur Sicherheit für die Vermieterin oder den Vermieter. Bei Auszug bekommen sie das Geld zurück, wenn alles gut läuft. Manchmal will die Vermieterin oder der Vermieter einen Teil für Renovierungen an der Wohnung behalten.

Wichtig: besprechen sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, wie die Wohnung wieder zu verlassen ist und welche Renovierungsarbeiten sie durchführen müssen. Manchmal übernimmt man eine Wohnung in renoviertem, manchmal in unrenoviertem Zustand.

Manchmal möchte die Vormieterin oder der Vormieter Geld für Dinge, die er in der Wohnung lassen will oder nicht mitnehmen kann. (z.B. für eine Einbauküche oder eine Waschmaschine) Diese Zahlungen nennt man Ablöse. Dies können sie tun, müssen aber nicht.

Bei einer Mietwohnung zahlen Sie mehr als zum Beispiel für eine Notunterkunft oder eine Geflüchtetenunterkunft. Bei einer Mietwohnung mit Mietvertrag kommen folgende Kosten auf Sie zu:

  • Monatliche Mietkosten laut Mietvertrag
  • Kaution für den Vermieter (maximal drei Kaltmieten)
  • Stromkosten über den Stromanbieter mit eigenem Vertrag
  • Kosten für Internet, Telefon und Fernsehen
  • Gebühren für öffentlich-rechtliche Sender (GEZ), wenn Sie wenig Einkommen haben, können Sie sich von dieser Gebühr befreien lassen! Hierzu dieser Link. 
  • Eventuell Renovierungskosten
  • Kosten für den Umzug

Wenn Sie eine Wohnung neu beziehen, kommen viele Kosten auf Sie zu! Von Anschaffungen wie Haushaltsgegenständen bis zu Möbelstücken kommt hier einiges zusammen. Am besten machen Sie sich eine Liste und überlegen gut, was Sie wirklich brauchen.

 

Mietbescheinigung im Kreis Steinfurt 

Bevor Sie die Mietwohnung anmieten dürfen und das Jobcenter die Miete für die Wohnung bezahlt, muss eine Bescheinigung über die Kosten der Wohnung ausgefüllt werden. Hier sind zum Beispiel die Kaltmiete und die Betriebskosten der Wohnung gefragt. Diese Bescheinigung kann die Vermieterin oder der Vermieter am besten ausfüllen.

 

Die Mietbescheinigung des Kreises Steinfurt finden Sie hier!